Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

Der gewerbliche Rechtsschutz stellt einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar.

Der Begriff „Gewerblicher Rechtsschutz“ bezeichnet verschiedenste Rechtsgebiete. Er umfasst u.a. das Wettbewerbsrecht, also den Schutz vor unlauteren Wettbewerbshandlungen und Gesetze zum Schutz geistiger Leistungen, wie das Markenrecht oder das Gesetz über den Schutz von Designs (vormals Geschmacksmuster).

Wir beraten unsere Mandanten vorwiegend in den Bereichen des Wettbewerbsrechts, des Marken- und Kennzeichenrechts und des Urheberrechts. In diesen Gebieten sind wir auch in Fällen grenzüberschreitender Rechtsverletzung tätig, insbesondere im Bereich des online-Handels von nicht in Deutschland ansässigen Anbietern.

Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz von Mitbewerbern und Verbrauchern vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Das Wettbewerbsrecht ist immer dann zu beachten, wenn Waren oder Dienstleistungen außerhalb des rein privaten Bereichs werbend angeboten werden. Wir beraten unsere Mandanten seit vielen Jahren bei der Gestaltung ihrer eigenen Verkaufs- und Werbemaßnahmen und der rechtlichen Bewertung der Werbung von Mitbewerbern unserer Mandanten. Wir vertreten die Rechte unserer Mandanten umfassend, beginnend von der vorprozessualen Abmahnung über anschließende gerichtliche Verfahren bis hin zu der Verfolgung von Verstößen gegen gerichtliche Unterlassungsverfügungen oder Verstößen gegen vertraglich übernommene Verpflichtungen.

Das Marken- und Kennzeichenrecht dient unter anderem dem Schutz von Marken und Unternehmenskennzeichen. Mit dem Designschutzgesetz werden neuartige zwei- und dreidimensionalen Gestaltungen von Produkten oder Teilen hiervon geschützt.

Bei der Auswahl einer Marke oder eines Unternehmenskennzeichens sind viele Aspekte zu beachten. Neben anderen Punkten muss z.B. geklärt werden ob ein Begriff oder eine grafische Gestaltung geschützt werden soll, für welche Waren und/oder Dienstleistungen ein Schutz begehrt wird, in welchem territorialen Gebiet das Zeichen geschützt werden soll und ob das in Betracht gezogene Zeichen andere Rechte verletzt. Auch beim Designschutz stellen sich zahlreiche Fragen, etwa ob das Design neu ist oder überhaupt eingetragen werden soll.

Für alle diesen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Neben unserer beratenden Tätigkeit vertreten wir Sie selbstverständlich bei der Anmeldung ihrer Marke und ihres Designs bei den nationalen und internationalen Ämtern und betreuen ihre Marken – und Designs. Natürlich betreuen wir Sie auch im Falle einer streitigen Auseinandersetzung umfassend vorprozessual und gerichtlich.

Das Urheberrecht schützt u.a. die „Werke“ der Sprache- und Musik, der Baukunst, der Fotografie und des Films. Dieser Schutz kommt auch Werken mit einer geringen Gestaltungshöhe zugute, wie etwa einfachen Bildern.

Im Bereich des Urheberrechts betreuen wir u.a. die Übertragung bzw. Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten von und an Dritte durch entsprechende Verträge. Wie bei markenrechtlichen Sachverhalten ist dabei u.a. zu klären, in welchem Umfang Rechte eingeräumt/erworben werden sollen, für welche Medien (Internet oder „offline“) und für welchen Zeitraum und welches territoriale Gebiet. Dies umfasst ggf. auch die Prüfung der internationalen Rechtslage. Hierbei sind wir beratend und vertragsgestaltend tätig und vertreten die Interessen unserer Mandanten natürlich auch in Gerichtsverfahren.