Gesellschaftsrecht

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Bei gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragen sind wir in erster Linie beratend tätig.

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl einer geeigneten Gesellschaftsform für ein von Ihnen geplantes Unternehmen und begleiten und beraten Gesellschaften und einzelne Gesellschafter bei den täglichen Rechtsfragen des unternehmerischen Rechtsverkehrs. Wir betreuen Sie z.B. bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen, der Änderung von Gesellschaftsverträgen oder der Übertragung von Gesellschaftsanteilen und der Planung der Unternehmensnachfolge. Bei steuerlichen Fragen können wir dabei jederzeit auf externe Steuerberater zurückgreifen.

In handelsrechtlichen Angelegenheiten beraten wir insbesondere bei der Gestaltung von Vertriebsverträgen und Vereinbarungen mit Lieferanten und Abnehmern. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auch auf die Vertretung unserer Mandanten in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und in Verfahren vor Schiedsgerichten.