Immobilienrecht und
privates Baurecht

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Das Immobilienrecht und private Baurecht umfassen den Kauf und Verkauf von Grundstücken mit darauf befindlichen Gebäuden oder noch zu errichtenden Gebäuden und die Vermietung derselben. Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Kaufverträgen, Bauträgerverträgen, Generalübernehmer- und Generalunternehmerverträgen, Werkverträgen, Architekten- und Ingenieurverträgen und Mietverträgen und unterstützen Sie bei den Vertragsverhandlungen. Bei der Wahrnehmung Ihrer sich aus den Verträgen ergebenden Rechte vertreten wir Sie außergerichtlich und in Gerichtsverfahren.

Im Bereich des Werkvertragsrechtes führen wir auch selbständige Beweisverfahren und können z.B. im Bereich der Erneuerbaren Energien, insbesondere bei dem Bau und Betrieb von Biogasanlagen auf ein umfangreiches Netzwerk von Experten zurückgreifen.

Unter das WEG-Recht fallen die Rechtsbeziehungen von Wohnungseigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Wir beraten und vertreten  Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Verwalter u.a. beim Abschluss von Wartungs- und Instandsetzungsverträgen und der Durchführung von Eigentümerversammlungen.