Gewerbliches Mietrecht (Geschäftsraummiete)

rosenow-tiemann-privates-baurecht

Unter dem Begriff der Geschäftsraummiete wird u.a. die An- und Vermietung von Räumen zur gewerblichen Nutzung (Geschäftsräumen) verstanden. Für die Geschäftsraummiete gelten nur wenige der für die Wohnraummiete anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Der Inhalt eines Mietvertrages ist daher weitergehend den Verhandlungen der Vertragsparteien überlassen. Hierfür stehen wir unseren Mandanten beratend zur Seite.

Unsere Tätigkeit deckt dabei nahezu den gesamten Bereich der Gewerbeimmobilien ab, von Distributionsflächen über Büroräume bis hin zu Ladenlokalen in Premiumlagen. Wir beraten unsere Mandanten bei den ggf. erforderlichen Verhandlungen über die Ablösung bestehender Mietverhältnisse und der Gestaltung von Mietverträgen. Wir betreuen Sie während des gesamten Mietverhältnisses und vertreten Ihre Rechte außergerichtlich und, sollte dies notwendig werden, natürlich auch in einem Gerichtsverfahren.