Schiedsverfahrensrecht

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Schiedsverfahren bezeichnen Verfahren vor einem „privaten“ Schiedsgericht an Stelle eines staatlichen Gerichts. Ein Schiedsverfahren ist immer dann zulässig, wenn die Parteien ein solches Verfahren zuvor vertraglich vereinbart haben. Das Schiedsverfahren ersetzt in diesem Falle die staatlichen Gerichte. Nur in Ausnahmefällen ist dann noch ein Rückgriff auf staatliche Gerichte zulässig.

Das Schiedsverfahrensrecht weist zahlreiche Besonderheiten gegenüber einem staatlichen Verfahren auf, von der Auswahl des Spruchkörpers durch die Parteien bis hin zu der Verfahrensgestaltung. Rechtsanwalt Tiemann ist Mitglied der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. und hat Mandanten in zahlreichen Schiedsverfahren vertreten.